Güterkraftverkehr

Die Fachsparte Güterkraftverkehr

... im Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz e.V. (VVRP) setzt sich nicht nur aus mittelständisch geprägten Transportunternehmen zusammen, mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von weniger als 20 Fahrzeugen, sondern auch größere Speditionen sind uns angeschlossen, wie auch Logistikbetriebe, KEP-Dienste, Entsorgungsunternehmen und Unternehmen, die im Bereich Schwertransporte oder im Baustellengewerbe tätig sind.

Damit decken die uns angeschlossenen Betriebe die gesamte Palette der Transportbranche ab; vom Abfalltransport über Chemielogistik und Holztransporte bis hin zur Nahrungsmittel- und Papierlogistik.

Ihre Vorteile als Mitglied

  • Mitglied im Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
  • hervoheben gegenüber nicht organisierten Kollegen
  • individuelle Beratung
  • ausgiebige Länderinformationen, von A - wie Autobahn bis Z- wie Zoll
  • europaweite Infos zu aktuellen Straßensperrungen und Durchfahrtsverboten
  • Dieselpreis-Informationen, Mautsätze, etc.
  • ... gerne informiert Sie die Geschäftsstelle über weitere Sparvorteile!

BGL-Kampagne "#ichfahrfürdich"

 

 

 

zur Kampagnenseite

Was ist eigentlich Logistik?

Aktuelle Meldungen

Güterkraftverkehr

Wir haben unsere Mitgliedsunternehmen darüber informiert, dass Ministerpräsident Alexander Schweitzer in seiner ersten Regierungserklärung unter anderem ein Bürokratie-Abbau-Paket angekündigt hat. Alle Ressorts sowie nachgeordnete Behörden hatten im Vorfeld zahlreiche Vorschläge zum Bürokratieabbau eingebracht. Der Ministerrat hat das Paket am 24.09.2024 beschlossen. Es umfasst 57 Bürokratie-Abbau-Maßnahmen, die kurzfristig realisierbar sein sollen.

Dazu zählen:

Im Zusammenhang mit den jüngsten Hochwasserkatastrophen hat das BALM seine Informationen zur Mautbefreiung von Hilfstransporten und Notdiensteinsätzen aktualisiert, denen Sie alle wichtigen Details entnehmen können...

„Die aktuelle wirtschaftliche Lage in Deutschland ist herausfordernd. Der massive Anstieg der Verbraucherpreise und die schwache weltwirtschaftliche Entwicklung belasten nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger spürbar“, so Heiko Nagel, Geschäftsführer von Mobilität und Logistik Rheinland e.V. (MOLO). Eine Maßnahme, die besonders ins Gewicht fällt, ist die übermäßige Erhöhung der Lkw-Maut um 83 % zum 01.12.2023. „Diese Belastung betrifft nicht nur die Unternehmen direkt, sondern wirkt sich auch auf die Verbraucherpreise aus, da die Mautkosten an die Kunden weitergegeben werden“, ergänzt MOLO-Geschäftsführerkollege Guido Borning.

Zum Förderprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen haben wir unsere Mitgliedsunternehmen bereits informiert. Das Programm soll am 31.03.2024 auslaufen. Unser Bundesverband, BGL e.V. hat um eine Verlängerung des Programms gebeten. Das BMDV prüft dazu eine Überarbeitung der Rahmenbedingungen.

Aktueller Sachstand:

Der Beschlussfassung im Kabinett vorausgegangen war eine politische Einigung aller Ressorts, inkl. der fünf Kernressorts für Wasserstoff, d.h. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Nationale Wasserstoffstrategie aus dem Jahr 2020 hat grundsätzlich...

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Am 05.10.2022, wurde vor dem Landgericht München I zum ersten Mal in einer mündlichen Verhandlung über die zweite Sammelklage gegen das Lkw-Kartell verhandelt (Az. 37 O 17704/18). Zuvor waren im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens nur umfangreiche Schriftsätze zwischen den Anwälten der Lkw-Hersteller und der von financialright beauftragten Kanzlei Hausfeld ausgetauscht worden. In der mündlichen Verhandlung machte das Gericht nun deutlich, dass es die Sammelklage für zulässig hält und zeitnah in die eigentliche Prüfung der Ansprüche übergehen wird.

Binnenzollstellen Warrington und Ebbsfleet werden geschlossen

In der Folge einer Bedarfsanalyse hat der britische Zoll HMRC entschieden, die Binnenzollstellen in Warrington und Ebbsfleet endgültig zu schließen.
Die Binnenzollstelle „Warrington Inland Border Facility (IBF)“ wird am 13. November 2022 um 23:59 Uhr geschlossen.
Die Binnenzollstelle „Ebbsfleet Inland Border Facility (IBF)“ wird am 27. November 2022 um 23:59 Uhr geschlossen.

Die Russische Föderation untersagt mit Wirkung ab dem 10. Oktober 2022 und bis zum 31. Dezember 2022 Transporte auf russischem Territorium durch Fahrzeuge, die nichtrussischen Transportunternehmen gehören und in der EU, dem Vereinigten Königreich, Norwegen oder der Ukraine zugelassen sind. Das Verbot betrifft alle Arten von Beförderungen.

Anfang September 2022 soll in Spanien eine neue Vorschrift in Kraft treten, die es den Fahrern verbietet, in Spanien Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen. Sie wird unabhängig von dem Niederlassungsstaat des Transportunternehmens oder Nationalität des Fahrers gelten.

Solar Panel zur Diesel-/Treibstoffunabhängigen Energiegewinnung sind förderfähig. Der BGL und seine Landesverbände hatten diese Maßnahme vorgeschlagen.

Aufgrund des anhaltenden Erfolges und der weiterhin großen Nachfrage wird der 2. Förderaufruf und der Sonderaufruf im Förderprogramm KsNI über den 10.08.2022 hinaus bis zum 24.08.2022 verlängert.

Wie das BAG mitteilt, wird ausschließlich Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert, die zum Laden oder Tanken der beantragten Nutzfahrzeuge notwendig ist. Werden zum Beispiel mehr als ein Ladepunkt/eine Zapfstelle pro Fahrzeug und/oder werden die Komponenten im Mehrpersonenverhältnis beantragt (d.h. Antragstellende und/oder Nutzende sind nicht identisch), ergibt sich ein erhöhter Begründungsaufwand zu Lasten der Infrastrukturantragstellenden, da in solchen Fällen die Konnexität von Fahrzeugen und Infrastruktur für das BAG als Bewilligungsbehörde nicht ohne Weiteres nachvollziehbar ist. Aus diesem Grundsind die Infrastrukturantragstellenden insbesondere in diesen Fällen aufgefordert, ein Nutzungskonzept - möglichst bei Antragstellung - einzureichen, in dem die Konnexität von Fahrzeugen und Infrastruktur näher dargestellt wird. Das BAG wird die Inhalte des Nutzungskonzepts bei der Antragsprüfung berücksichtigen. Das Vorliegen der Konnexität wird im Mehrpersonenverhältnis anhand einer Gesamtschau mehrerer Indikatoren bewertet. Eine empfohlene Formatvorlage mit Ausfüllhinweisen für das Nutzungskonzept zum Themenkomplex der Konnexität will das BAG zeitnah im eService-Portalbereitstellen.

Bisheriges Verfahren:
Seit Einführung des GVMS am 01.01.2022 konnten Transportunternehmen, die im VK Transporte unter gemeinsamem Versandverfahren Transporte in Richtung EU aufnahmen, bei der Erstellung ihrer Goods Movement Reference (GMR) für diese Exporte die Nummer des Transit Accompanying Document (TAD, deutsch: Versandbegleitendes Dokument VBD) des gemVV erfassen.


Neu ab 01.08.2022:
Ab dem 01.08.2022 wird diese Verfahrensweise nur noch dann möglich sein, wenn Sie das gemVV von einem britischen „Zugelassenen Versender/ Empfänger“ (ZVV, englisch: Authorized Consignor/Consignee ACC) erhalten, also einem Unternehmen, das das Versandverfahren ohne Beteiligung der britischen Zollbehörden eröffnen kann. Für alle anderen Exporte aus GB unter gemeinsamem Versandverfahren muss eine der folgenden beiden Verfahrensweisen angewandt werden:

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) informiert heute das neu entwickelte Format „Mautverkehr KOMPAKT“ auf seiner Website in der Rubrik „Verkehrsdatenmanagement“. Die bisherige Mautstatistik wird unter dem neuen Namen „Mautdaten Tabellenwerk“ weitergeführt. Im neuen Format werden mithilfe von Abbildungen und kurzen Stichpunkten prägnante und praxisrelevante Kernaussagen aus den komplexen Mautdaten herausgearbeitet. Das neue Format erscheint künftig monatlich und in erweiterter Form jährlich. „Mautverkehr KOMPAKT“ ist modular aufgebaut, um zukünftige Fragestellungen flexibel berücksichtigen zu können. Das neue Informationsangebot richtet sich insbesondere an das Transportgewerbe sowie an Medienvertreter und die interessierte Öffentlichkeit.

Die bisherige „Mautstatistik“ , so das BAG, wird weitergeführt und steht Nutzerinnen und Nutzern zukünftig unter dem Namen „Mautdaten Tabellenwerk“ zur Verfügung. Im Vergleich zu „Mautverkehr KOMPAKT“ sind die in den Kreuztabellen enthaltenen Informationen weniger stark verdichtet.

Weitere Erläuterungen zu Inhalt, Zielstellung und vorgesehenen Ausbau des neuen Informationsangebots finden sich auf der Website des Bundesamtes für Güterverkehr unter
www.bag.bund.de in der Rubrik Verkehrsdatenmanagement.
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Die deutschen Transportunternehmen befinden sich im Existenzkamp und brauchen SOFOR>T Hilfe von der Politik

Logistikverband BGL mahnt zur Eile!

Das mittelständische Transport- und Logistikgewerbe befindet sich aktuell im Existenzkampf und ist mit Herausforderungen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß konfrontiert. Nachdem sich seit vielen Monaten zahlreiche Kostenbestandteile im Transportgewerbe deutlich verteuert haben, fordert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. angesichts der fortdauernden Kraftstoffpreisexplosion mit ihren verheerenden Wirkungen auf die deutsche Transportbranche schnelle und praktikable Gegenmaßnahmen von der Politik

Der VDV Rheinland ist über seinen Dachverband MOLO auf rheinland-pfälzischer Ebene und der BGL auf Bundesebene intensiv dabei, im Rahmen von Schriftsätzen, Gesprächen und anhaltender Pressearbeit, die politischen Entscheidungsträger dazu zu bewegen, Maßnahmen zu treffen, die der Treibstoffkostenexplosion entgegenwirken.

Während bei der Entgeltbestimmung auf dem Spotmarkt die tagesaktuellen Marktkonditionen und damit auch die tagesaktuellen Bezugspreise berücksichtigt werden können, ist dies bei längerfristigen Kontrakten vom Grundsatz her nicht der Fall. Hier wird auf Basis einer zuvor bestimmten Kostensituation und einer darauf aufbauenden Kalkulation der Preis einer Leistung für einen längeren Zeitraum festgeschrieben.

Das BAG gab am 15. Februar 2022 bekannt, dass sowohl im Förderprogramm „Erneuerbare Nutzfahrzeuge“ (ENF) als auch bei „De-minimis“ individuelle Fristverlängerungsanträge gestellt werden können. Das BAG wird die entsprechenden Informationen in den kommenden Tagen auf seiner Homepage sowie im eService-Portal veröffentlichen.

Diese Pflicht gilt grundsätzlich immer bei Überqueren einer Grenze, seit dem 02.02.2022 auch bei digitalen Fahrtenschreibern. Die Pflicht gilt auch dann, wenn keine Entsendung vorliegt oder geplant ist. Und auch wenn die Grenze mehrfach am Tagüberquert wird, wie beispielsweise im kleinen Grenzverkehr, muss jeder Grenzübertritt registriert werden. Gesetzliche Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Die Eingabe muss auch dann erfolgen, wenn ein aktueller intelligenter Fahrtenschreiber verwendet wird. Denn diese erfüllen derzeit nicht die Voraussetzung, dass der Standort des Fahrzeugs jeweils automatisch aufgezeichnet wird, wenn die Grenze eines Mitgliedsstaates überschritten wird.

Seit 01.01.2022 müssen Transporte nach und aus GB vor Überschreiten der britischen Grenze im Portal GVMS gemeldet werden. Der britische Zoll veröffentlichte jetzt einen Leitfaden zur Nutzung des GVMS, in den auch die Erfahrungen aus den vergangenen Wochen seit „Scharfschalten“ des Systems eingeflossen sind.

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Am 02.02.2022 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage von Scania gegen die von der EU-Kommission verhängte Kartell-Strafe ab und bestätigte die von der Kommission wegen der Beteiligung von Scania am sog. Lkw-Kartell verhängte Geldbuße in Höhe von 880,52 Mio. Euro (Rechtssache T-799/17). Gegen das Urteil kann noch Einspruch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

 

Hintergrund für das Verfahren ist die Entscheidung der EU-Kommission vom 27.09.2017. Nach den Feststellungen der EU-Kommission habe sich Scania gemeinsam mit MAN, Daimler, IVECO, Volvo/Renault und DAF über 14 Jahre einer Kartellabsprache über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen sowie über den Zeitplan und die Weitergabe der Kosten für die Einführung von Emissionstechnologien nach den Abgasnormen EURO III bis EURO VI beteiligt.

Wie der niederländische Verband TLN bestätigt, wird am 1. Januar 2022 in den Niederlanden ein Rauchverbot in den Kabinen aller gewerblichen Fahrzeuge in Kraft treten, also auch in Lkws. Das Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug dem Fahrer gehört und nur von ihm selbst gefahren wird. Dagegen soll das Verbot auch auf im Ausland angestellte Fahrer Anwendung finden, „sobald diese auf niederländischem Territorium tätig werden“.

Der österreichische Mautbetreiber ASFINAG hat Übersichtstabellen mit den Mauttarifen für die fahrleistungsabhängige Maut sowie die Streckenmautabschnitte für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM, gültig ab 1. Januar 2022 veröffentlicht.

Die European Pallet Association e. V. (EPAL) hat in enger Zusammenarbeit mit Handel und Speditionen sowie Palettendienstleistern und Reparaturbetrieben die Qualitätsklassifizierung und die Tauschbedingungen überarbeitet. Die neue Fassung der EPAL Qualitätsklassifizierung enthält weiterhin die im Markt bekannte Unterscheidung zwischen neuen EPAL Europaletten und gebrauchten EPAL Europaletten der Klassen A, B und C. Neu erwähnt wird nun die Gruppe der unsortierten Paletten, die von den Teilnehmern an dem EPAL-Tauschpool gemischt und ohne vorangehende Sortierung Zug-um-Zug getauscht werden.

Ab 1. November 2021 treten die neuen Regelungen der Winterausrüstung in bestimmten bergigen Regionen Frankreichs, wie den Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen und Vogesen in Kraft.

EPAL Nederland hat den BGL über neue Betrugsversuche in den Niederlanden informiert. Dabei wurden per SMS EPAL-Paletten einer niederländischen Reparaturfirma zum Verkauf angeboten.

Wir informierten darüber, dass die Steuerbefreiung für Unterfrachtführer weiterhin für grenzüberschreitende Transporte aus Drittstaaten zur Anwendung gelangt. Sie entfällt jedoch für einen Unterfrachtführer, der einen grenzüberschreitenden Transport in ein Drittland (Ausfuhr) oder eine Durchfuhr erbringt. Diese Neuregelung gilt für Umsätze, die ab dem 1. Januar 2022 ausgeführt werden.

Ab 1. November 2021 müssen in bestimmten bergigen Regionen Frankreichs, wie den Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen und Vogesen im Zeitraum vom 1. November bis 31. März eines jeden Jahres Fahrzeuge mit einer bestimmten Winterausrüstung ausgestattet sein. Lkw-Fahrzeugkombinationen ab 3,5 t zGG (Klassen N2, N3) müssen bei Fahrten in diese Gebiete im oben genannten Zeitraum Schneeketten mitführen. Neue Verkehrszeichen weisen vor der Einfahrt in die betroffenen Regionen auf die Winterausrüstungspflicht hin.

Nur noch bis einschließlich 30. September 2021 ist die Einreise nach Großbritannien für Bürger der EU, des EWR und der Schweiz mit dem Personalausweis möglich. Ab dem 1. Oktober 2021 müssen sie für die Einreise in das Vereinigte Königreich einen Reisepass vorlegen, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts im VK gültig sein muss.

Die französische Generaldirektion für Infrastruktur, Transport und Meer (DGITM) hat die Lkw-Fahrverbote an verschiedenen Tagen im Mai unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt:

Der VDV Rheinland und sein Schwesterverband, der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz (VVRP) werden zum 1. April 2021 Kooperationspartner, der am 07.12.2020 mit acht BGL-Landesverbänden mit Unterstützung des BGL gestarteten digitale Gemeinschaftsinitiative „Kompetenzzentrum Recht (KomRe)“. Damit wird exklusiv für unsere Mitglieder der Fachsparten Güterkraftverkehr und Möbeltransport Zugang zu einer digitalen Vermittlungsplattform (https://www.kompetenzzentrumrecht.de/) für Rechtsfragen und –Beratungen eingeräumt. Wir freuen uns sehr, unseren Mitgliedern mit der Gemeinschaftsinitiative „Kompetenzzentrum Recht - KomRe“ echte Mehrwerte und einen zukunftsweisenden digitalen Verbands-Service anzubieten.

 

Die Mehrwerte für die Mitgliedsunternehmen liegen in der schnellen, praxisgerechten und unbürokratischen Vermittlung von kompetenten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Ihnen in allen Rechtsfragen mit deren langjährigen Erfahrung aus der Branche weiterhelfen. Dabei handelt es sich um die Verbandsjuristen/-innen und Partner-Einzelanwälte /-innen der teilnehmenden Verbände. Deren Stärke sind hohe Fachkompetenz sowie langjährige Branchenerfahrung in der Information, Beratung und auf Wunsch nach dann notwendiger Mandatierung auch Rechtsvertretung von Transport-, Speditions-, Logistik- und Umzugsunternehmen. Die Rechtsgebiete der zu vermittelnden Rechtsanwälte/-innen umfassen im Wesentlichen das Transportrecht, Speditionsrecht und Wirtschaftsrecht sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht einschließlich Verstöße gegen die Sozialvorschriften. Über die digitale Vermittlungsplattform KomRe werden die juristischen Auskunfts- und Beratungskapazitäten sowie Kompetenzen der teilnehmenden Verbände länderübergreifend für deren Mitglieder verfügbar.

 

Wichtig: KomRe ergänzt die eigenen Kapazitäten der teilnehmenden Landesverbände, also auch die des VDV Rheinland. Mitgliedsunternehmen sollen sich wie gehabt vorrangig mit ihren Anliegen und (Rechts-)Fragen zuerst an die Geschäftsstelle des VDV Rheinland wenden. Dort wird Ihnen in der Regel kompetent weitergeholfen. Bei Bedarf werden Sie von der Geschäftsstelle an das KomRe vermittelt. Dort ist exklusiv für unsere Mitglieder der Fachsparten Güterkraftverkehr und Möbeltransport die mündliche Auskunft und Beratung bis zu 20 Minuten sowie eine Antwort auf eigehende E-Mails kostenfrei. Der Bereich des Arbeits- und Sozialrechts (Arbeitsvertragsrecht, Tarifrecht, Kündigungsrecht, etc.) wird weiterhin ausschließlich über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des VDV Rheinland bearbeitet.

Wir informierten Sie über die ab 26. Oktober 2020 bestehende Verpflichtung für alle Lkw über 12 t zGM, die in den Großraum London einfahren über ein HGV Safety Permit zu verfügen.

Jährliche Mehrbelastung durch eine Dieselkraftstoff-Preiserhöhung aufgrund der CO2-Umlage für Kraftstoffe 2021 2026

Mit der StVO­Novelle hatte der Bundesrat im Frühjahr 2020 wesentliche Änderungen Zuständigkeit von Genehmigungsbehörden für Großraum­ und Schwertransporte beschlossen.

Der BGL, die BSK und die Transfrigoroute Deutschland (TD) e.V. haben zahlreiche und intensive Gespräche auf Landes- und Bundesebene geführt und auf die zu erwartenden Folgen hingewiesen.

Die ADR-Schulungsbescheinigungen und Gefahrgutbeauftragten-Schulungsnachweise deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 enden, werden bis 28. Februar 2020 verlängert.

Die Bescheinigungen werden ab dem ursprünglichen Gültigkeitsdatum verlängert, wenn vor dem 1. März 2021 eine entsprechende Schulung und Prüfung (Gefahrgutfahrer) bzw. nur Prüfung (Gefahrgutbeauftragte) absolviert und bestanden wurde.

Der Bundestag hat die Erhöhung der Zertifikatepreise für CO2 im Verkehr beschlossen. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz wird ab 2021 ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr mit jährlich steigenden Zertifikatepreisen eingeführt. Durch die Preiserhöhung der Emissionszertifikate wird es zu einer Erhöhung der Dieselkraftstoffpreise ab 2021 kommen.

Seit 01. Oktober 2020 gelten in Belgien im Fall von Stau die Vorgaben zur Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen

Wie der belgische Verband FEBETRA mitteilt, gelten ab dem 1. Oktober 2020 neue Gefahrgutregelungen für den Beverentunnel nördlich von Antwerpen. So wird der Beverentunnel ab diesem Datum in die ADR-Kategorie „D“ eingestuft. Folglich ist eine Vielzahl von ADR-Verkehren durch den Tunnel nicht mehr gestattet.