GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR
Güterkraftverkehrsgesetz
Handelsgesetzbuch
LENK- UND RUHEZEITEN IM STRASSENGÜTERVERKEHR
Gilt für die Beschäftigung und Tätigkeit des Fahrpersonals von Kraftfahrzeugen die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2,8 t beträgt.
Gilt für die Beschäftigung und Tätigkeit des Fahrpersonals von Kraftfahrzeugen die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger / Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.
Leitlinien der EU-Kommission zur Auslegung der neuen EG-Sozialvorschriften
DIGITALES KONTROLLGERÄT
Zertifizierungs-Policy für Deutschland
ARBEITSZEITREGELUNGEN
KONTROLLEN
23. Bericht der EU-Kommission über die Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr
BESCHEINIGUNGEN
Bescheinigung von Tätigkeiten gemäss VO (EG) Nr. 561/2006 oder AETR(in deutscher Sprache)
Bescheinigung von Tätigkeiten gemäss VO (EG) Nr. 561/2006 oder AETR(in allen Amtssprachen der EU)