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Transport- und Logistikbranche in Rheinland-Pfalz fordert eine Aufhebung der Lkw-Fahrverbotsregelung an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen

In einem Schreiben an Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Herrn Verkehrsminister Dr. Volker Wissing haben die beiden Transport- und Logistikverbände aus Kaiserslautern und Koblenz, der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz (VVRP) e.V. und der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland (VDV) e.V. über ihren Dachverband Mobilität und Logistik (MOLO) e.V. eine Aufhebung der Lkw-Fahrverbotsreglung an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen eingefordert.

Am kommenden Freitag wird der Bundesrat über einen Antrag des Landes Schleswig-Holstein abstimmen, der eine Aufhebung der Lkw-Fahrverbotsregelung an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen vorsieht. „Wir fordern das Land Rheinland-Pfalz auf, die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins in der Länderkammer zu unterstützen“, fassen die beiden Vorsitzenden Henriette Koppenhöfer und Ralf Bernards ihre Erwartungshaltung gegenüber der Politik zusammen. „In der Vergangenheit hat es schon mehrere Anläufe gegeben, um für die nicht-bundeseinheitlichen Feiertage Fronleichnam, Reformationstag sowie Allerheiligen eine Vereinheitlichung zu schaffen. Jetzt ist die Zeit reif, dass die Politik die regional unterschiedlichen Regelungen aufbricht“, so Henriette Koppenhöfer. „Das Lkw-Fahrverbot an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen muss fallen“, pflichtet ihr ihr Vorstandskollege Ralf Bernards bei. Lkw-Fahrverbote an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen behindern die Lieferketten, erschweren unverhältnismäßig die Arbeitsbedingungen unserer Fahrerinnen und Fahrer und die Planungsaufgaben unserer Disponenten“, begründen die beiden Vorsitzenden ihre Forderung.

 

Die beiden Geschäftsführer des Dachverbandes MOLO e.V., Guido Borning und Heiko Nagel fassen die Vorteile einer Abschaffung des Lkw-Fahrverbots an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen zusammen. So würden unnötige Zwangspausen auf überlasteten Autobahnparkplätzen sowohl für Lkw-Fahrer, die in Bundesländern ohne Feiertage beschäftigt sind, als auch für Fahrer, die an der endgültigen Erreichung ihres Heimatortes in einem Bundesland mit Feiertag gehindert werden, vermieden. „Durch eine Aufhebung der Lkw-Fahrverbots an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen werden Staus auf Ausweichstrecken und Überlastungen von Lkw-Parkplätzen während der Feiertage sowie Verkehrsverdichtungen vor und nach Feiertagen aufgelöst“, so Nagel. „Für uns als Transitland mit wichtigen Hauptverbindungsachsen wäre dies ein Segen“, pflichtet ihm Borning bei.  „Die internen Prozesse in der Disposition würden deutlich vereinbart, wenn unsere Disponenten nicht immer die unterschiedlichen Feiertagsregelungen im Blick haben müssten“,  sieht Ralf Bernards deutliche Vorteile in der Abschaffung des Lkw-Fahrverbots an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen für die Betriebe. „Und unsere Fahrerinnen und Fahrer müssten nicht mehr länger auf den Rastanlagen und Parkplätzen entlang der Autobahnen warten, bis sie wieder fahren dürfen“, sieht Henriette Koppenhöfer in der geforderten Aufhebung des Lkw-Fahrverbots für nicht-bundeseinheitliche Feiertage auch die Interessen des Fahrpersonals gewahrt. „Letztlich würden auch die Wettbewerbsverzerrungen zu den Sprintern, mit denen gerade unsere Kollegen aus Ost-Europa unterwegs sind, aufgehoben“, sehen die beiden Vorsitzenden in ihrer Forderung auch die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Transport- und Logistikgewerbes gestärkt.

 

MOLO – Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. ist der Dachverband der rheinland-pfälzischen Verkehrs-, Transport- und Logistikbranche. Der Dachverband bündelt die Interessen der beiden Mitgliederverbände VDV Rheinland e.V. und VVRP Rheinhessen-Pfalz e.V., die wiederrum ca. 1400 Unternehmen aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Möbeltransport, Kraftomnibusverkehr und Taxi-Mietwagenverkehr vertreten.

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