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Uber & Co. drängen nach Rheinland-Pfalz: MOLO fordert konsequente Prüfung bereits im Genehmigungsverfahren
Mobilitätsverband übergibt Genehmigungsbehörden in ganz Rheinland-Pfalz eine Handreichung nach dem Hamburger Modell, um taxiähnlichen Plattformverkehr bereits im Genehmigungsverfahren wirksam zu verhindern
Digitale Fahrdienstvermittler wie Uber weiten ihr Angebot zunehmend auch auf mittlere und kleinere Städte in Rheinland-Pfalz aus. Was lange ein Phänomen der Ballungsräume war, erreicht inzwischen Städte wie u.a. Mainz, Ludwigshafen, Ingelheim und Trier. Der Mobilitätsverband MOLO – Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. warnt vor den Folgen für einen fairen Wettbewerb im Taxi- und Mietwagengewerbe und hat den Genehmigungsbehörden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes eine ausführliche Handreichung übergeben.
Nach Einschätzung des Verbandes liegt das Kernproblem in einer strukturellen Ungleichbehandlung: Während Taxiunternehmen an feste Tarife, eine Beförderungspflicht und behördlich kontrollierte Konzessionen gebunden sind, agieren plattformvermittelte Mietwagen vielerorts faktisch wie Taxis – jedoch ohne deren Pflichten einzuhalten, insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach jeder Fahrt. Die Folge sei ein spürbares Preis- und Lohngefälle zulasten regulierter, tarif- und arbeitsrechtlich gebundener Betriebe.
„Wo Mobilität zur reinen Preisfrage wird, geraten faire Arbeitsbedingungen, verlässliche Qualität und am Ende auch die Mobilitätsversorgung in der Fläche unter Druck“, erklärt Guido Borning, Geschäftsführer von MOLO. „Dabei geht es längst nicht nur um Taxi- und Mietwagenunternehmen. Gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz müssen wir Mobilität als Gesamtsystem betrachten – mit Bus und Bahn ebenso wie mit Taxi- und Mietwagenverkehren, die den klassischen ÖPNV an vielen Stellen ergänzen.“
MOLO sieht deshalb auch mögliche Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr mit Sorge. Gerade in Rheinland-Pfalz wird ein wesentlicher Teil der Mobilitätsversorgung in der Fläche durch Omnibusverkehre sichergestellt. Linienbusse sowie Taxi- und Mietwagenverkehre erfüllen unterschiedliche, aber vielfach aufeinander abgestimmte Funktionen. Wenn Plattformanbieter gezielt wirtschaftlich attraktive Verkehre und Fahrgastgruppen abschöpfen, ohne vergleichbaren regulatorischen und wirtschaftlichen Verpflichtungen zu unterliegen, kann dies auf Dauer auch das Zusammenspiel und die wirtschaftliche Tragfähigkeit bestehender Mobilitätsangebote schwächen.
„Wir dürfen die einzelnen Verkehrsträger deshalb nicht isoliert betrachten“, so Borning. „Ein funktionierender ÖPNV in Rheinland-Pfalz braucht verlässliche Strukturen und ein faires Miteinander der verschiedenen Mobilitätsangebote. Neue Angebote können eine sinnvolle Ergänzung sein – aber nicht dann, wenn sie bestehende Regeln umgehen oder sich gezielt die wirtschaftlich interessantesten Verkehre herauspicken“, so Heiko Nagel, Geschäftsführerkollege von Borning.
Der Verband weist dabei auf Erfahrungen aus deutschen Großstädten hin: Habe sich ein Plattformanbieter erst einmal mit einer nennenswerten Fahrzeugflotte am Markt etabliert, sei ein Zurückdrängen nur noch mit erheblichem Verwaltungs- und gerichtlichem Aufwand über Jahre hinweg möglich. Anders die Stadt Hamburg: Dort verhindere eine seit Jahren konsequent angewendete, rechtssichere Prüfpraxis im Genehmigungsverfahren nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dass sich taxiähnlicher Plattformverkehr in nennenswertem Umfang etabliert – ganz ohne neue gesetzliche Grundlage, allein durch die konsequente Anwendung des geltenden Rechts.
Rückenwind erhält diese Position durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juni 2026 (Az. I ZR 123/25), das die Rückkehrpflicht für plattformvermittelte Mietwagen wie Uber X ausdrücklich bestätigt hat. Auch das Verwaltungsgericht Hamburg hat in jüngerer Rechtsprechung entschieden, dass Genehmigungsbehörden Mietwagengenehmigungen mit konkreten Auflagen versehen können, um eine Umgehung der Rückkehrpflicht über Vermittlungs-Apps zu verhindern.
Da sich das Uber-Phänomen in Rheinland-Pfalz – anders als etwa in Berlin, Hamburg oder Köln – erst in der Entstehungsphase befindet, sieht MOLO jetzt die entscheidende Gelegenheit zum Handeln. Die den Genehmigungsbehörden übergebene Broschüre übersetzt das Hamburger Modell in eine praxisnahe Prüfsystematik für die unteren Verkehrsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes – mit einer detaillierten Darstellung der sechs zentralen Prüfbereiche bei Mietwagenanträgen, praxisorientierten Prüfschritten sowie einer Abschluss-Checkliste.
„Wir bitten die Genehmigungsbehörden in Rheinland-Pfalz herzlich, die bestehenden rechtlichen Spielräume im Genehmigungsverfahren konsequent zu nutzen“, so Borning weiter. „Ergänzend dazu unterstützen wir Kommunen, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, Mindestbeförderungsentgelte nach § 51a PBefG festzulegen, wie es die Städte Heidelberg und Leipzig bereits vorgemacht haben. Beide Instrumente schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich – wirksamer Schutz beginnt jedoch bereits im Genehmigungsverfahren.“
MOLO steht den Genehmigungsbehörden sowie den Kreis- und Städteverbänden für weiterführende Gespräche und Fachaustausch zur Verfügung.
MOLO – Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. ist der Dachverband der rheinland-pfälzischen Verkehrs-, Transport- und Logistikbranche. Der Dachverband bündelt die Interessen der beiden Mitgliederverbände VDV Rheinland e.V. und VVRP Rheinhessen-Pfalz e.V., die wiederum ca. 1400 Unternehmen aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Möbeltransport, Kraftomnibusverkehr und Taxi-Mietwagenverkehr vertreten.